General Terms and Conditions
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Die ThingsOfficer GmbH, München betreibt unter der Marke PayMarina einen Service zur Buchung,
Bezahlung und Verwaltung von Liegeplätzen für Sportboote unter Zuhilfenahme von weiteren Dienstleistern. Der Leistungsumfang ist auf der Webseite zu entnehmen.
1.2 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Erbringung von Service Leistungen (wie nachstehend definiert)
durch die ThingsOfficer GmbH, München (im Folgenden auch "wir" oder "uns") für Kunden, die unsere Services in Anspruch nehmen.
1.3 Unsere Dienstleistungen sind abhängig von weiteren Dienstleistern (Häfen, Zahlungsdienstleister, Website-Hosting etc.), die wiederum eigene Regeln und Bedingungen haben.
Die Nutzer unserer Dienste können dazu aufgefordert werden diese zusätzlichen Bedingungen zu akzeptieren, um unsere Dienstleistungen nutzen zu können.
1.4 Wir achten äußerst auf eine korrekte Darstellung und Beschreibung unserer Angebote und Leistungen, geben jedoch keine Garantie in Zusammenhang mit technischen Ungenauigkeiten oder Rechtschreibfehlern.
1.5 Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
1.6 Wir behalten uns vor diese AGB zu ändern, korrigieren oder zu ersetzen. Eine Änderung der versprochenen Leistung oder ein Abweichen von dieser ist nur wirksam, wenn diese für den anderen Vertragsteil, also den Kunden, zumutbar ist. Wir verpflichten uns den Kunden auf die Änderung, die Korrektur oder den Ersatz hinzuweisen. Die Änderung, die Korrektur oder der Ersatz werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diese als solche annimmt nach § 147 BGB.
1.7 Wir übernehmen keine Verantwortung für Verletzungen oder Brüche unserer Verpflichtungen wenn die Ursachen dafür außerhalb unserer Kontrolle sind, insbesondere höherer Gewalt.
2. Definitionen
2.1 In diesen AGB und in Bezug auf die Service Dienstleistungen
haben die definierten Begriffe die ihnen nachstehend zugewiesene Bedeutung:
PayMarina ist die von uns verwendete Marke für unsere im Folgenden beschriebenen Dienstleistungen.
Bootsfahrer Natürliche Person die - üblicherweise in Zusammenhang mit einem Boot - Service Anforderungen an einen Hafen stellt und dafür teilweise unsere Dienste nutzen kann.
Hafenbetreiber Betreiber (natürliche oder juristische Person) eines Hafens die unsere Dienste zur Erfüllung der eigenen Aufgaben hinzuziehen kann.
Liegeplatz Ein Platz der zum Festmachen eines Bootes vom Hafenbetreiber an Bootsfahrer zur Verfügung gestellt werden kann.
Service Gebühr Die von uns erhobene Gebühr auf durchgeführte Transaktionen. Sie enthält auch die Kosten für externe Zahlungsdienstleister.
Zahlungsdienstleister Für die Transaktion der erhobenen Liegeplatzgebühren und weiterer Produkte nutzen wir mindestens einen externen Dienstleister.
Für diese Dienstleister gelten jeweils eigene Geschäftsbedingungen, auf die diese Dienstleister vor Nutzung ihrer Dienste hinweisen.
marinaScan Ist ein Produktname der Smart Marina Berth Logistics GmbH (SMBL) für einen Liegeplatzsensor, der die Belegung eines Liegeplatzes elektronisch erfassen kann.
Desweiteren hat dieses Produkt eine fernsteuerbare Anzeigem um die Belegung eines Liegeplatzes sichtbar zu machen (üblicherweise rote / grüne LEDs).
3. Leistungsumfang für Bootsfahrer
3.1 Ein Bootsfahrer kann über unsere Online Dienste Liegeplätze buchen und bezahlen. Dabei ist dies nur für Häfen möglich, mit denen wir
ein bestehendes Vertragsverhältnis haben und muss nicht alle Liegeplätze dieses Hafens einschließen.
3.2 Wir sind nicht für den Zustand des Liegeplatzes verantwortlich. Zum Zustand gehören insbesondere: korrekt angegebene Abmessungen,
tatsächliche Verfügbarkeit und Zugänglichkeit.
3.3 Für die Nutzung unserer Dienste ist ein internetfähiges Endgerät notwendig und eine funktionierende Internetverbindung.
3.4 Für die Nutzung eines Liegeplatzes können weitere Bedingungen des Hafenbetreibers Anwendung finden. Aufklärung darüber muss der Hafenbetreiber geben.
3.5 Unsere Dienste werden fortlaufend weiterentwickelt und können daher Änderungen unterliegen.
4. Leistungsumfang für Hafenbetreiber
4.1 Der Hafenbetreiber hat einen Onlinezugang zur Übersicht der eingegangenen Buchungen.
4.2 Die Liegeplatz Gebühren werden abzüglich unserer Service Gebühr direkt an den Hafenbetreiber weitergegeben mithilfe unserer Zahlungsdienstleister.
Wir übernehmen die Kosten für den jeweiligen Zahlungsdienstleister, d.h. diese sind in der Service Gebühr eingeschlossen.
4.3 Die Berechnung für Liegeplatz Gebühren, sowie die Höhe der Service Gebühren werden zwischen dem Hafenbetreiber und uns vertraglich festgelegt.
4.4 Wir leisten keine Kontrolle vor Ort ob Boote im Hafen tatsächlich Gebühren bezahlt haben.
4.5 Wir haften nicht für entgangene Liegegebühren oder andere Gebühren, die bei einem Ausfall unserer Dienste entstehen könnten.
4.6 Bei Verwendung von marinaScan obliegt die Verantwortung für deren Funktion und Betrieb bei SMBL. Wir streben eine gute Integration dieser Geräte in unsere
Dienstleistungen an, können aber für keine Verfügbarkeit der Integration garantieren.
4.7 Unsere Dienste werden fortlaufend weiterentwickelt und können daher Änderungen unterliegen.
5. Einführung von Hafenbetreibern
5.1 Grundsätzlich können Hafenbetreiber unsere Dienstleistungen nur nutzen, wenn ein Kennenlernen stattgefunden hat und eine diesbezügliche vertragliche Vereinbarung vorliegt.
5.2 Ausnahmsweise kann ein Hafenbetreiber zu Zwecken der Demonstrierung einen Zugang zu unseren Plattformen ungeachtet der Voraussetzungen nach Ziffer 5.1. erhalten.
5.3 Der Hafenbetreiber stellt uns die notwendigen Informationen über Liegeplätze (Steg und Platznamen, maximale Bootsgrößen, nominale Tiefe, Ausstattung, Position (ggf. Hafenplan)) kostenlos zur Verfügung.
5.4 Wir richten die Liegeplätze in unserer Datenbank ein.
5.5 Der Hafenbetreiber wird aufgefordert ein eigenes Zugangskonto auf unserer Plattform einzurichten.
5.6 Der Hafenbetreiber muss für die Zahlungsabwicklungen ggf. ein Konto bei unserem (unseren) Zahlungsdienstleister(n) einrichten. Den Zugang dazu findet er nach der Anmeldung bei unser Plattform im Nutzerbereich der online Plattform.
5.7 Sind alle Konten eingerichtet, können die Funktionen für Bootsfahrer für diesen Hafen in einer nicht öffentlichen Version getestet werden.
5.8 Nach erfolgreichem Test können die Leistungen für Bootsfahrer für diesen Hafen freigeschaltet werden.
6. Vertragsschluss
6.1 Unsere Angebote für Hafenbetreiber sind zunächst frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind.
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an uns dar.
Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (also auch per E-Mail) zustande.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Für die Aufnahme eines Hafens in unser Buchungssystem können initiale Einrichtungskosten anfallen, diese werden im Angebot explizit genannt.
7.2 Die Service Gebühren für einzelne Zahlungsvorgänge sind mit jedem Hafenbetreiber vertraglich vereinbart.
7.3 Die Preise für die Bootsfahrer ergeben sich aus den Kosten für die Dienste des Hafens und unseren Service Gebühren.
Diese Service Gebühren können vertraglich als Aufschlag auf die sonstigen Gebühren des Hafenbetreibers vereinbart sein.
In diesem Fall können sich die Preise für Liegeplätze oder andere Produkte und Dienstleistungen unterscheiden, je nachdem ob sie über uns oder andere Zahlmethoden bezahlt werden.
7.4 Die Zahlung von initialen Kosten für den Hafenbetreiber sind einzeln vertraglich geregelt.
7.5 Die Zahlung von Dienstleistungen über uns geschieht direkt über den Zahlungsdienstleister mit den jeweils angezeigten Zahlungsmethoden. Die zugelassenen Zahlungsmethoden können sich ändern.
8. Verfügbarkeit
8.1 Wir bemühen uns um eine hohe Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit unserer Dienste. Insbesondere aufgrund der Einbindung von Leistungen Dritter kann keine Verfügbarkeit garantiert werden.
8.2 Sollten unsere Dienste nicht verfügbar sein, werden die Hafenbetreiber unter den von Ihnen angegebenen Kontaktmöglichkeiten innerhalb von 24 Stunden darüber informiert.
8.3 Wir sind nicht dazu verpflichtet alternative Dienstleistungen insbesondere für Zahlungsabwicklungen zur Verfügung zu stellen.
8.4 Eine Nichtverfügbarkeit unserer Dienste entbindet den Bootsfahrer nicht von ggf. zu zahlenden Gebühren an den Hafenbetreiber.
9. Datenschutz
9.1 Zur Ausführung unserer Dienste ist das Erfassen personenbezogener Daten unabdingbar.
9.2 Wir nutzen die Dienstleistungen Dritter, an die personenbezogene Daten weitergegeben werden, bspw. Hafenbetreiber oder Zahlungsdienstleister.
9.2 Details und weiteres siehe Datenschutz
10. Kündigung
10.1 Die Leistungsvereinbarungen zwischen Hafenbetreiber und uns können jederzeit vom Hafenbetreiber gekündigt werden, sofern keine monatlichen oder jährlichen Zahlungen zu leisten sind.
10.2 Sind monatliche oder jährliche Zahlungen vom Hafenbetreiber vereinbart, kann zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Jährlichen Zahlungen können anteilig zu zahlen sein.
10.3 Im Falle von Änderungen dieser AGB oder Preisgestaltung hat der Hafenbetreiber das Recht zur sofortigen Kündigung.
10.4.1 Wir behalten uns das Recht vor die Dienstleistungsverträge bei triftigen Gründen fristlos zu kündigen.
10.4.2 Triftige Gründe können insbesondere sein: Zahlungsverzug des Hafenbetreibers von mehr als 4 Wochen, missbräuchliche Nutzung unserer Dienstleistungen, betrügerisches oder unangemessenes Verhalten.
10.5 Wurden initiale Kosten zur Einrichtung eines Hafens erhoben, werden diese im Falle einer Kündigung nicht zurück erstattet.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Die Vertragsparteien sollen sich im Falle eines Konfliktes um eine gemeinsame, friedliche Lösung bemühen. Sollte das nicht funktionieren gilt München als Gerichtsstand und ausschließlich das deutsche Recht.